gang" zur Kenntnis genommen hat. Mit ihrer Unterschrift nimmt die beurteilende Fachperson überdies zur Kenntnis, dass sie sich der Falschbeurkundung gemäss Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 StGB strafbar macht, wenn sie inhaltlich unwahre Angaben bescheinigt. Im Anschluss an die Beurteilung der Zielerreichung folgen nach dem Text "Die Qualifikation wurde besprochen am:" Formularfelder für das Datum und die Unterschrift der beurteilten und der beurteilenden Person sowie für die Funktion der beurteilenden Person. Im Anschluss daran steht der Text: