Der Beschuldigte hat sich für einen Anpassungslehrgang in Kombination mit einer Zusatzausbildung entschieden. Der Anpassungslehrgang von insgesamt 6 Monaten muss unter Aufsicht einer Begleitperson stattfinden, die über besondere Kompetenzen verfügt und einen Beschäftigungsgrad von mindestens 60% aufweist. Nach Absolvieren des Fachkurses und des 6-monatigen Anpassungslehrgangs ist der Qualifikationsbogen auszufüllen.