7.2. Dem Beschuldigten wird für die anwaltliche Vertretung durch MLaw Larissa Willi, Rechtsanwältin, Baden, eine Entschädigung von Fr. 3'618.20 (4/5 von Fr. 4'522.75 [Fr. 4'199.40 zzgl. 7.7% MwSt. von Fr. 323.35]) und für die anwaltliche Vertretung durch lic. iur. Paul Hofer, Rechtsanwalt, Baden, eine Entschädigung von Fr. 189.55 (4/5 von Fr. 236.95 [Fr. 220.00 zzgl. 7.7% MwSt. von Fr. 16.95]) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen und die Gerichtskasse Baden angewiesen, die Auszahlung nach Rechtskraft vorzunehmen.