1. Das Verfahren wird in Bezug auf die Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gemäss Art. 23 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. c UWG infolge Fehlens eines rechtsgültigen Strafantrags eingestellt. 2. Der Beschuldigte A. wird freigesprochen vom Vorwurf: - der mehrfachen Urkundenfälschung i.S.v. Art. 251 Ziff. 1 StGB (in Bezug auf das Fälschen und Gebrauchen der Arbeitsbestätigung vom 8. Juli 2019 sowie in Bezug auf das Fälschen des Qualifikationsbogens vom 12. November 2019). 3. Der Beschuldigte A. ist schuldig