Als Miteigentümer der "I. AG" war der Beschuldigte für die Inhalte der Firmenhomepage www.ccc.ch und damit auch für die Richtigkeit des darauf zu seiner Person aufgeführten Berufstitels verantwortlich. Obschon er wusste, dass er auf der Firmenhomepage einen unzulässigen Berufstitel führte, änderte er dies wissentlich und willentlich nicht ab. Der Beschuldigte handelte in der Absicht, den therapieinteressierten Kunden, welche die Homepage besuchen, vorzutäuschen, dass er seine Physiotherapieausbildung an einer Schweizer Fachhochschule absolviert hat und damit über eine – im Vergleich zu ausländischen Ausbildungen zum Physiotherapeut – ausgewiesene hohe Fachkompetenz verfügt.