Aus den Korrespondenz mit dem Schweizerischen Roten Kreuz i.Z.m. seinem Anerkennungsverfahren wusste der Beschuldigte, dass seine deutsche Ausbildung zum Physiotherapeuten im Vergleich mit der schweizerischen Ausbildung Lücken aufweist und letzterer damit nicht gleichwertig ist. Ihm war zudem bekannt, dass er keine Physiotherapieausbildung an einer Schweizerischen Fachhochschule absolviert und ihm demnach auch keine Hochschule den Titel "dipl. Physiotherapeut FH" verliehen hatte. Als Miteigentümer der "I. AG" war der Beschuldigte für die Inhalte der Firmenhomepage www.ccc.ch und damit auch für die Richtigkeit des darauf zu seiner Person aufgeführten Berufstitels verantwortlich.