In Tat und Wahrheit war der Beschuldigte nicht berechtigt, diesen Titel zu verwenden. Der schweizerische Titel "dipl. Physiotherapeut FH" ist geschützt und darf nur von Personen geführt werden, die ihre Physiotherapieausbildung an einer Schweizer Fachhochschule absolviert haben. Der Beschuldigte verfügt über einen deutschen Ausbildungsnachweis zum Physiotherapeuten. Im Januar 2019 ersuchte er um Anerkennung seiner ausländischen Ausbildung in der Schweiz. Dieses Anerkennungsverfahren wurde indessen aufgrund der durch das Schweizerische Rote Kreuz festgestellten Unregelmässigkeiten beim Nachweis des Anpassungslehrgangs (vgl. Ziff.