relevanten Ziele erreicht zu haben. Anschliessend übermittelte er die besagten Dokumente jeweils wissentlich und willentlich dem Schweizerischen Roten Kreuz. Der Beschuldigte handelte in der Absicht, der zuständigen Stelle vorzutäuschen, dass eine dafür qualifizierte Fachperson seinen Anpassungslehrgang begleitete und nach dessen Ausbildung positiv bewertete, um auf diesem Weg die Anerkennung seiner ausländischen Ausbildung zum Physiotherapeuten in der Schweiz zu erlangen. 2. Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb