Anschliessend fälschte er auf dem Qualifikationsbogen zweimal die Unterschrift seiner angeblichen Begleitperson C. Nachdem ihm von der F. im Januar 2020 der Nachweis über die bestandene schulische Zusatzausbildung zugestellt wurde, übermittelte der Beschuldigte diese Bestätigung des Weiterbildungskurses zusammen mit dem Qualifikationsbogen mit den gefälschten Unterschriften anschliessend an das Schweizerische Rote Kreuz, bei welchem die Dokumente am 27.01.2020 eingingen.