Im Herbst 2019 stellte das Schweizerische Rote Kreuz dem Beschuldigten den Qualifikationsbogen für den Anpassungslehrgang zu, damit C. als die den Beschuldigten angeblich begleitende Fachperson eine Leistungsbeurteilung vornehmen kann. Zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt, mutmasslich aber am 12.11.2019, füllte der Beschuldigte den Bogen entweder an seinem Wohnort in [Ortschaft], [Strasse], oder an seinem Arbeitsort in [Ortschaft], [Strasse], selber aus, wobei er sich durch das Setzen der entsprechenden Kreuze attestierte, alle relevanten Ziele erreicht zu haben. Anschliessend fälschte er auf dem Qualifikationsbogen zweimal die Unterschrift seiner angeblichen Begleitperson C.