Zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt mutmasslich aber am 08.07.2019, erstellte der Beschuldigte am Computer an seinem Arbeitsort bei der "D. AG" in [Ortschaft], [Strasse], das Dokument "Arbeitsbestätigung", datiert auf den 08. Juli 2019. Das Firmenlogo, welches im Geschäftscomputer hinterlegt war, erschien dabei beim Erstellen des Dokumentes automatisch in der Kopfzeile. Im besagten Schreiben bestätigte -3-