Gegenstand des Anpassungslehrgangs bildete dabei die Berufsausübung als Physiotherapeut unter der Verantwortung eines qualifizierten Berufsangehörigen. Die Anforderung an diese begleitende Fachperson beinhaltete u.a. eine abgeschlossene Ausbildung zum "Bachelor of science in Physiotherapie" sowie einen aktuellen Beschäftigungsgrad als Physiotherapeut von mindestens 60%.