Im Januar 2019 ersuchte der Beschuldigte beim dazu zuständigen Schweizerischen Roten Kreuz um Anerkennung seiner ausländischen Ausbildung zum Physiotherapeuten in der Schweiz. Dabei wurden ihm die möglichen Massnahmen aufgezeigt, welche den bestehenden Ausbildungsunterschied ausgleichen könnten. Der Beschuldigte entschied sich in der Folge einen 6-monatigen Anpassungslehrgang kombiniert mit einer schulischen Zusatzausbildung zu absolvieren. Gegenstand des Anpassungslehrgangs bildete dabei die Berufsausübung als Physiotherapeut unter der Verantwortung eines qualifizierten Berufsangehörigen.