6B_1161/2019 vom 13. Oktober 2020 E. 1.2). Zur Frage, ab welchem Deliktsbetrag die Erheblichkeitsschwelle zu einem nicht mehr leichten Fall überschritten wird, hat sich das Bundesgericht bis anhin nicht abschliessend geäussert (Urteil des Bundesgerichts 6B_1246/2020 vom - 14 -