Entsprechend ist beim Regionalen Sozialdienst B. ein Vermögensschaden infolge zu Unrecht ausbezahlten Sozialhilfeleistungen von Fr. 10'879.26 entstanden. Dabei ist von einer ungerechtfertigten Bezugsdauer von rund 4 Monaten (Ende Februar 2019 bis Ende Juni 2020) auszugehen (vgl. Differenz der Saldi vom 20. Februar 2019 und vom 26. Juni 2019 im Klienten Kontojournal, welche etwa dem Deliktsbetrag von Fr. 10'879.26 entspricht; act. 51).