Hätte er den Vermögenszuwachs verschleiern wollen, hätte er nicht bereitwillig den Kontoauszug vom Februar 2019 eingereicht. Auf dem Beiblatt, welches ihm mutmasslich am 12. Dezember 2018 ausgehändigt worden sei, stehe, dass Veränderungen der Verhältnisse umgehend zu melden seien. Dieses Beiblatt sei ihm zwar ausgehändigt worden, es sei jedoch ähnlich wie allgemeine Geschäftsbedingungen gehalten. Der einzelne Betroffene verstehe diese häufig nicht und gehe davon aus, dass, wenn er wahrheitsgetreue Aussagen mache, er seinen Pflichten nachkomme.