gestellt habe. Dafür, dass ihm im Zeitpunkt der Auszahlung seine Meldepflicht nicht bewusst gewesen sei, spreche auch, dass er die von ihm verlangten Unterlagen dem Sozialdienst stets ohne Tricksereien eingereicht habe. Selbst als sein Sozialarbeiter ihn im Dezember 2020 darum gebeten habe, einen Kontoauszug vom Februar 2019 vorzulegen, habe er sogleich den entsprechenden Auszug besorgt und dem Regionalen Sozialdienst per 9. Dezember 2020 zukommen lassen. Hätte er den Vermögenszuwachs verschleiern wollen, hätte er nicht bereitwillig den Kontoauszug vom Februar 2019 eingereicht.