Er habe bei dieser Frage gemeint, ob ihm im Zeitpunkt der Befragung (nicht des Erhalts) bewusst gewesen sei, dass er den Zahlungseingang hätte melden müssen. Seinem Verteidiger sei aufgrund des Vorgesprächs mit ihm sofort klar gewesen, dass es hier ein Missverständnis gegeben habe, weshalb sein Verteidiger zur Präzisierung die entsprechenden Ergänzungsfragen -8-