Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO). -5- 7.2. Der Beschuldigte trägt seine übrigen Parteikosten selber. " Dieses direkt begründete Urteil wurde dem Beschuldigten am 4. Mai 2022 zugestellt. 3. 3.1. Am 24. Mai 2022 erklärte der Beschuldigte Berufung gegen dieses Urteil und stellte folgende Anträge: