Der Beschuldigte gab den Eingang der Freizügigkeitsleistung in der Höhe von CHF 12'379.26 wissentlich und willentlich gegenüber dem Regionalen Sozialdienst B. nicht an, obschon er wusste, dass er jede Veränderung seiner finanziellen Verhältnisse gegenüber dem Regionalen Sozialdienst B. mitzuteilen gehabt hätte. Tatort: […] Tatzeit: 25. Februar 2019 – 24. Juli 2019 Deliktsbetrag: CHF 12'379.26 II. Anträge 1. Der Beschuldigte sei im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen. -3-