Am 20. Februar 2019 erhielt der Beschuldigte von der Stiftung Auffangeinrichtung BVG in Zürich eine Freizügigkeitsleistung des verstorbenen Vaters in der Höhe von CHF 12'379.26 auf sein Privatkonto ausbezahlt. Diese Freizügigkeitsleistung verschwieg der Beschuldigte gegenüber dem Regionalen Sozialdienst B., obwohl mehrere Gespräche bezüglich Erbschaft geführt wurden, und er bezog weiterhin regulär Sozialhilfe.