E. 3.4 mit Hinweisen). Vielmehr sind Thrombosen sowie die tägliche Einnahme von Medikamenten (insbesondere von Blutverdünnern), das regelmässige Blutnehmen sowie das schnellere Ermüden weit verbreitet. Der Beschuldigte vermag denn auch keine das durchschnittliche Mass übersteigende aussergewöhnlichen Umstände aufzeigen. Weitere Umstände, die im Rahmen der Täterkomponente zu berücksichtigen wären, sind nicht ersichtlich. Insgesamt überwiegen damit die negativen Täterkomponenten deutlich und die dem Verschulden angemessene Freiheitsstrafe ist um 3 Monate auf 5 Jahre zu erhöhen.