Es ist denn auch nicht ersichtlich oder dargetan, weshalb er nicht auf die Fahrt verzichtet oder sich nicht anders organisiert hat. Je leichter es aber für ihn gewesen wäre, das für ihn geltende Verbot zum Führen eines Motorfahrzeugs zu respektieren, desto schwerer wiegt die Entscheidung dagegen. Insgesamt ist von einem nicht mehr leichten bis mittelschweren Verschulden und einer dafür angemessenen Einzelstrafe von 6 Monaten auszugehen. Es besteht kein Zusammenhang zu den anderen Tatbeständen, weshalb es im Rahmen der Asperation eine Erhöhung der Einsatzstrafe um 3 Monate auf 4 ¾ Jahre angemessen erscheint.