3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 24. Mai 2022 beantragte der Beschuldigte, er sei vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Waffengesetz freizusprechen und in Bezug auf die Tatbestände des Raubes, des Hausfriedensbruchs sowie des mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten zu verurteilen. Die Landesverweisung sei für die Dauer von 5 Jahren anzuordnen. 3.2. Der Beschuldigte reichte am 23. Juni 2022 vorgängig zur Berufungsverhandlung die schriftliche Berufungsbegründung ein. 3.3. Mit Berufungsantwort vom 14. Juli 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft vorgängig zur Berufungsverhandlung die Abweisung der Berufung.