a) der Gerichtsgebühr von Fr. 3'000.00 b) der Anklagegebühr Fr. 3'000.00 c) den Kosten der Beweisführung Fr. 5’991.60 d) andere Auslagen Fr. 95.40 Total Fr. 12’087.00 Dem werden die Gerichtsgebühr (lit. a) sowie die Kosten gemäss lit. b) bis d) im Gesamtbetrag von Fr. 12'087.00 auferlegt. 6.2. Die Kosten für die Untersuchungshaft werden auf die Staatskasse genommen. 6.3. Die Dolmetscherkosten von Fr. 355.20 werden auf die Staatskasse genommen.