2.2. Die Untersuchungshaft von 161 Tagen (26. April 2021 bis 3. Oktober 2021) sowie der vorzeitige Strafantritt seit dem 4. Oktober 2021 werden gestützt auf Art. 51 StGB auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 3. Der Beschuldigte wird gestützt auf Art. 66a StGB für 15 Jahre des Landes verwiesen. 4. Die sichergestellte Waffe (Kugelschreiber mit integriertem Messer) wird in Anwendung von Art. 69 StGB zuhanden der Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, eingezogen und zur Vernichtung übergeben. 5. Der beschlagnahmte Personenwagen BMW 316i, blau, deutsches Kontrollschild, wird eingezogen und vernichtet. 6. 6.1. Die Verfahrenskosten bestehen aus: