Weiter wurde ihm vorgeworfen, am 25. April 2021 um 15:11 Uhr in Allschwil (BL) einen Kugelschreiber mit integriertem Messer mit einer Gesamtlänge von 12.5 cm und einer Klingenlänge von 5.5 cm in die Schweiz gebracht zu haben, ohne die dafür erforderliche kantonale Ausnahmebewilligung erworben zu haben (Anklage Ziff. I/3.). 2. Das Bezirksgericht Kulm erkannte mit Urteil vom 15. Februar 2022: