Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 26. April 2021 um ca. 12:00 Uhr gegen den Willen von A. in deren Haus eingedrungen zu sein, mit dem Willen, Bargeld sowie Wertgegenstände unter Anwendung von Gewalt zu stehlen. Er habe A. in ihr Schlafzimmer gedrängt, ihr sechs Fingerringe gewaltsam von den Fingern gerissen und ihr dabei Verletzungen zugefügt. Weiter habe er sie geschubst, woraufhin A. gestürzt sei und sich am linken Ellbogen verletzt habe. Danach habe er A. in ihr Schlafzimmer eingeschlossen und das kabellose Festnetztelefon aus dem Fenster geworfen, um zu verhindern, dass die verletzte A. hätte Hilfe rufen können.