Gegenstand Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeuges -2- Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Die Staatsanwaltschaft hat am 11. Mai 2021 den Strafbefehl vom 30. April 2021 als Anklage gegen die Beschuldigte wegen Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs überwiesen. 2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden hat die Beschuldigte mit Urteil vom 17. Februar 2022 wegen Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs schuldig gesprochen und sie zu einer Busse von Fr. 100.00 verurteilt.