3.2. Die ausgestandene Untersuchungshaft von insgesamt 3 Tagen (28. Januar 2020 bis 29. Januar 2020 sowie 11. Juli 2020) wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. - 17 - 3.3. Der dem Beschuldigten mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau vom 15. November 2018 für die Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 80.00 gewährte bedingte Strafvollzug wird gestützt auf Art. 46 Abs. 1 StGB widerrufen und ist Bestandteil der Gesamtgeldstrafe gemäss Ziff. 3.1. 4. [in Rechtskraft erwachsen] Folgende Betäubungsmittel werden eingezogen: - Minigrip mit 2.24 g (netto) Haschisch Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen.