A.F. habe ebenfalls diverse Kontusionen am Körper und ein Hämatom occipital links erlitten, während der Beschuldigte leichte Schürfungen unter dem Auge, an der Schulter, am Rücken und an den Knien aufgewiesen habe. Der Beschuldigte habe gewusst, dass sich in einer unkontrollierten Prügelei Personen verletzen können.