3.2. Der Anklageschrift ist zu entnehmen, dass es auf dem Parkplatz der Denner-Filiale zu einer Schlägerei zwischen B.F., A.F. und dem Beschuldigten gekommen sei, wobei diese gegenseitig mit den Händen und Füssen aufeinander eingeschlagen haben sollen. B.F. habe dabei eine Schürfwunde und Kontusion am linken Knie, ein kleines Hämatom frontal rechts und diverse weitere Kontusionen erlitten. A.F. habe ebenfalls diverse Kontusionen am Körper und ein Hämatom occipital links erlitten, während der Beschuldigte leichte Schürfungen unter dem Auge, an der Schulter, am Rücken und an den Knien aufgewiesen habe.