Zur Begründung führte sie im Wesentlichen aus, dass es am 11. Juli 2020 zwischen B.F. und seiner Mutter A.F. einerseits und dem Beschuldigten andererseits anlässlich eines zufälligen Zusammentreffens in der Denner- Filiale in Q. zu gegenseitigen, verbalen Provokationen und im Anschluss auf dem Parkplatz dieser Filiale zu einer Schlägerei zwischen ihnen gekommen sei, welche jedenfalls die Körperverletzung einer Person zur Folge hatte. Anlässlich dieser Auseinandersetzung habe der Beschuldigte A.F. als «Schlampe» beschimpft und B.F. damit gedroht, dass er ihm das letzte Mal die Nase gebrochen habe, dieses Mal er aber nicht einfach so davonkomme.