Die Anklageschrift wirft dem Beschuldigten vor, B.F. habe aufgrund der Schläge und Tritte des Beschuldigten Blutergüsse mit Weichteilschwellungen am Nasenrücken, am linken Augenunterlid, an der linken Jochbogenregion, beidseitig am Hinterkopf und in der Scheitelregion linkseitig sowie einen Nasenschiefstand nach rechts, Druckschmerzhaftigkeit am rechten Unterkieferast, Hautrötungen und Hautabschürfungen an den Händen erlitten. Es ist zwar richtig, dass das rechtsmedizinische Gutachten vom 26. Februar 2020 neben den angeklagten Verletzungen auch eine Eindrückungsfraktur der vorderen Wand der Kieferhöhle sowie eine Fraktur des Augenhöhlenbodens unter Beteiligung des Kanals, in welchem der