des Bundesgerichts 6B_1314/2020 vom 8. Dezember 2021 E. 1.2.2 mit Hinweisen). 2.5.3. Die Anklageschrift wirft dem Beschuldigten vor, B.F. habe aufgrund der Schläge und Tritte des Beschuldigten Blutergüsse mit Weichteilschwellungen am Nasenrücken, am linken Augenunterlid, an der linken Jochbogenregion, beidseitig am Hinterkopf und in der Scheitelregion linkseitig sowie einen Nasenschiefstand nach rechts, Druckschmerzhaftigkeit am rechten Unterkieferast, Hautrötungen und Hautabschürfungen an den Händen erlitten.