Die beiden Brüder G. sind sodann in das Auto von C.G. gestiegen, haben eine Runde in Q. gedreht, nach B.F. Ausschau gehalten und alsdann vor dessen Wohnblock parkiert. Als sie auf den herannahenden B.F. aufmerksam geworden sind, hat der Beschuldigte seinen Bruder gebeten, sich nicht einzumischen und nur darauf zu achten, ob B.F. eine Waffe ziehen würde. Der Beschuldigte hat anschliessend die verbale Konfrontation gesucht. B.F. ist daraufhin auf ihn zugelaufen, worauf der Beschuldigte ihn weggestossen hat. Es entwickelte sich eine Rangelei zwischen ihm und B.F., in welcher auch einzelne Fäuste geflogen sind. Der Beschuldigte hat dabei B.F. auch im Gesicht getroffen (UA act. 437).