Darüber hinaus entpuppt sich die Aussage von B.F., wonach er von seinem Bruder aufgefunden und dieser ihn mit Wasser habe wecken müssen, als eine prompte Lüge. Vielmehr hat B.F. von sich aus seinen Bruder kontaktiert. Ebenso vermag die Aussage von B.F. nach Konfrontation mit den obengenannten Mobiltelefonauswertungen nicht zu überzeugen, wonach seine Mutter A.F. die Anrufe an seinen Bruder E.F. mit seinem Mobiltelefon getätigt habe, als dieser mit B.F. zusammen auf dem Weg ins Spital gewesen sei (UA act. 540), denn beim verschickten Bild handelt es sich offensichtlich um ein Selbstportrait, das nicht die Mutter von ihm aufgenommen haben kann.