Dieser habe ihn dann ins Spital gebracht, wobei er erst während der Autofahrt wieder richtig bei Sinnen gewesen sei (UA act. 516). B.F. führte auch aus, dass er vor dem Aufeinandertreffen mit den Brüdern G. mit einem «I.» am Telefon gewesen sei (UA act. 539; Protokoll Berufungsverhandlung S. 37). Die Auswertung des Mobiltelefons von B.F. hat ergeben, dass dieses Telefon um 18:09 Uhr gewesen ist (UA act. 323). Um 18:28 Uhr hat B.F. dann per WhatsApp ein von sich selbst um 18:23 Uhr aufgenommenes Selbstportrait an seinen Bruder E.F. geschickt. Auf dem Bild sind Blutspuren in der Nasen- und Mundregion von B.F. zu erkennen. Sein Haar und seine Kleidung sind zu diesem Zeitpunkt jedoch trocken.