Weitere Widersprüche ergeben sich auch in Bezug auf die Aussagen zum Ausgang der tätlichen Auseinandersetzung. Gemäss B.F. sei er während der ersten Faustschläge des Beschuldigten teilweise weggetreten und habe anschliessend ganz das Bewusstsein verloren. Als er wieder zu sich gekommen sei, seien seine Mutter A.F. und sein Bruder E.F. bereits neben ihm gewesen (UA act. 500 f.). An einer weiteren Einvernahme ergänzte er sodann noch, dass sein Bruder E.F. Wasser über ihn geschüttet habe, um ihn wieder zu Bewusstsein zu bringen. Dieser habe ihn dann ins Spital gebracht, wobei er erst während der Autofahrt wieder richtig bei Sinnen gewesen sei (UA act.