Dafür belastete er von sich aus seinen Bruder, den Beschuldigten, mit der Aussage, dass dieser die körperliche Auseinandersetzung gesucht habe und dass er und nicht B.F. als erstes tätlich wurde (UA act. 472). Aber auch der Beschuldigte gestand von Beginn an ein, dass er (aufgrund früher ausgesprochener Drohungen) die Konfrontation mit B.F. gesucht und sodann die (tätliche) Auseinandersetzung gestartet habe. Er habe B.F., als dieser in seine Richtung gekommen sei, weggestossen, worauf dieser ihn zurückgeschupft habe (UA act. 431; 435; Protokoll Berufungsverhandlung S. 26 f.).