2. 2.1. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe am 27. Januar 2020 an einem Raufhandel mit seinem Bruder C.G. sowie B.F. teilgenommen (Anklageziff. 1). Dem angeklagten Sachverhalt zufolge habe er sich gemeinsam mit C.G. an den Wohnort von B.F. begeben, um diesen für die anlässlich einer früheren telefonischen Auseinandersetzung ausgesprochenen Drohungen und Beschimpfungen zur Rede zu stellen. Nachdem er und sein Bruder auf B.F. getroffen seien, sei es nach einem kurzen Wortgefecht zu einer Schubserei zwischen dem Beschuldigten und B.F. gekommen, welche schliesslich in einer Schlägerei zwischen sämtlichen drei Personen geendet habe.