2. Das Bezirksgericht Bremgarten stellte das Verfahren mit Urteil vom 23. November 2021 in Bezug auf die Vorwürfe der mehrfachen Beschimpfung (Anklageziff. 1) und der mehrfachen Drohung (Anklageziff. 1) ein. Es sprach den Beschuldigten vom Vorwurf des Raufhandels (Anklageziff. 1) und der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG (wegen Besitz, Anklageziff. 3) frei. Im Übrigen sprach es den Beschuldigten gemäss Anklage schuldig. Es verurteilte ihn unter Widerruf der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 15. November 2018 bedingt gewährten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten, Probezeit 4