1. Die Staatsanwaltschaft erhob am 23. April 2021 Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfachen Raufhandels (Anklageziff. 1 und 2), mehrfacher Beschimpfung (Anklageziff. 1 und 2), mehrfacher Drohung (Anklageziff. 1 und 2), einfacher Körperverletzung (Anklageziff. 1) und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG (wegen Besitz und Konsum, Anklageziff. 3).