Beschuldigten beschreiben oder deren Farben nennen (UA act. 559; 564). Weiter sagte sie auch aus, dass sie beobachtet habe, dass ihr Sohn mehrfach getreten worden sei, sie konnte aber nicht sagen, wie viele Tritte sie ungefähr beobachtet haben soll (UA act. 561). Zudem gab sie zu Protokoll, dass sie das markante Gesicht des Beschuldigten mit Sicherheit wiedererkenne, da dieser von vorne in den Bauch von B.F. geschlagen habe. Hingegen habe der andere (folglich D.G.) die Eisenstange gehabt (UA act. 568 f.). Den Aussagen von B.F. folgend hätte aber der Beschuldigte und nicht D.G. die Eisenstange gehabt. Den Protokollen ist schliesslich zu entnehmen, dass B.F. während der Einvernahme seiner