Daraus ergibt sich, dass sich die Auseinandersetzung zwischen 18:09 Uhr und 18:21 Uhr ereignet haben muss und dass B.F. zumindest wenige Minuten nach der Auseinandersetzung mit D.G. bei vollem Bewusstsein gewesen ist. Darüber hinaus entpuppt sich die Aussage von B.F., wonach er von seinem Bruder aufgefunden und dieser ihn mit Wasser habe wecken müssen, als eine prompte Lüge. Vielmehr hat B.F. von sich aus seinen Bruder kontaktiert.