Es kann sich folglich bei der Frage, ob mit der Stange auf ihn eingeschlagen wurde oder nicht, nicht um ein blosses Detail handeln, dass man plötzlich nicht mehr weiss oder bei dem man sich nicht sicher ist. Ferner ist auch das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Gutachten durch das rechtsmedizinische Institut des Kantonsspitals X., das die Untersuchung der körperlichen Verletzungen von B.F. zum Inhalt hatte, zum Schluss gekommen, dass keine Hinweise auf ein einwirkendes, hartes Werkzeug wie ein Schlagring oder eine Eisenstange abgrenzbar seien.