Der Beschuldigte hat am 6. Juli 2020 um ca. 15:00 Uhr mit seinem Fahrzeug von Q. nach S. eine Strecke von ca. 5.5 km zurückgelegt. Dabei passierte er sowohl Dorfstrassen wie auch eine Überlandstrasse. Auch musste er zu diesem Zeitpunkt mit diversen anderen Verkehrsteilnehmern sowie Fussgängern bzw. Kindern auf der Strasse rechnen. Die zurückgelegte Strecke ist insgesamt – auch wenn es sich um eine nicht sehr lange Strecke handelt – als anspruchsvoll und keinesfalls gefahrenlos zu qualifizieren.