Bremsung auf den vor ihm stehenden Lastwagen aufgefahren sei (UA act. 937 f.). Entsprechend konnten auch durch die Kantonspolizei mehrere Sachschäden an der Fahrzeugfront des Beschuldigten festgestellt werden (UA act. 937). Es ist daher von einem erheblichen Rauschzustand des Beschuldigten auszugehen, was sich durch die ermittelte Blutalkoholkonzentration von 1.54 Gewichtspromille bestätigt.