Insgesamt ist in Bezug auf die Anstiftung zu falschem Zeugnis unter Berücksichtigung des grossen Spektrums der innerhalb des Strafrahmens von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe denkbaren Verhaltensweisen von einem noch knapp leichten Verschulden und einer dafür angemessenen Geldstrafe von 150 Tagessätzen auszugehen.