Der Beschuldigte ist teilweise einschlägig vorbestraft. So wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 29. Mai 2019 wegen Diebstahls und mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzugs oder Aberkennung des Ausweises zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 1'000.00 verurteilt. Das vorliegende Strafverfahren - 25 -